Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss unterstützt Beziehende von ALG I beim Schritt in die Selbstständigkeit. Es ist kein Kredit: Das Geld wird nicht zurückgezahlt.
Förder-Check starten →Wer infrage kommt
Beziehende von ALG I mit ausreichendem Restanspruch zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Was benötigt wird
Businessplan, Kalkulation und eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit.
Wie es aufgebaut ist
In der ersten Phase Unterstützung zum Lebensunterhalt plus Pauschale zur sozialen Sicherung, danach ist eine zweite Phase möglich.
Die Reihenfolge zählt
Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung bzw. in der vorgesehenen Reihenfolge erfolgen — sonst entfällt der Anspruch.
Die Entscheidung
Es handelt sich um eine Ermessensleistung: Der Anspruch ist nicht automatisch, deshalb zählt die Qualität der Begründung.
Und bei Bürgergeld?
Dann geht es um Einstiegsgeld und andere Instrumente des Jobcenters.
Häufige Fragen
Muss das Geld zurückgezahlt werden?+
Nein, der Gründungszuschuss ist kein Kredit.
Kann ich nach der Gewerbeanmeldung beantragen?+
Die Reihenfolge ist entscheidend, ein Fehler kostet hier die gesamte Summe. Prüfen Sie vorher.
Wie hoch ist der Betrag?+
Die Höhe richtet sich nach Ihrem ALG I. Die genaue Zahl berechnen wir im Gespräch.
Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.